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Neuberechnung bei Hartz IV Leistungen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Monika Holtkamp   
Dienstag, 09. Februar 2010 17:05

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: die Berechnung der Höhe der Leistungen für Kinder bei Beziehern von Arbeitslosengeld II muss überarbeitet werden.

Die Richter kritisierten vor allem die Berechnungsmethode der Leistungen für Kinder. Diese beruhten auf "keiner vertretbaren Methode", urteilte das Gericht. Die Berechnungsmethode sei nicht transparent und die Bedürfnisse von Kindern seien nicht ermittelt worden.

Die Sätze für die Kinder werden von den Leistungen für Erwachsene abgeleitet, so dass die Bedarfe von Kindern gar nicht festgestellt wurden.

Das Verfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31. Dezember 2010 gesetzt. Bis dahin sind die aktuellen Bestimmungen weiter gültig.

Nicht geklärt ist, ob die Sätze bei der Neuberechnung höher sein werden als bisher.

Bisher sind die Höhe der Hartz IV-Sätze für

  • Kinder bis fünf Jahre 215€,
  • von sechs bis dreizehn Jahre 251€,
  • ab vierzehn 287€.

Ausgezahlt wird diese Summe aber kaum, weil das Kindergeld in voller Höhe auf die Leistungen das ALG II angerechnet wird!

Zu den oben genannten Regelleistungen kommt noch ein Mietanteil und für alle Schüler und Schülerinnen im Sommer je 100 € für Schulbedarf.

 

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Geschrieben von: Monika Holtkamp   

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sitzend: Fr. Reinermann, Fr. Fütterer,  Fr. Hannig)